
Aktuelle Nachrichten und steuerrechtliche Informationen
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Mai 2022
Entlastungspaket des Bundes wegen der hohen Energiepreise
Verkauf eines betrieblichen Pkw mit privater Nutzung
Bundesfinanzministerium äußert sich zur Nutzungsdauer für Computerhard- und Software
Erstattung von Parkgebühren an Arbeitnehmer kann zu Arbeitslohn führen
Sonderausgabenabzug für Kinderbetreuungskosten – hier: Anrechnung steuerfreier Zuschüsse
TERMINSACHE: Frist durch das Transparenzregister- und Finanzinformationsgesetz beachten
Abweichende Gewinnverteilung bei einer GmbH
Kündigung online abgeschlossener Verträge
„Zug zum Flug-Ticket“ als Teil einer Pauschalreise
Entschädigung bei verpasstem Flug aufgrund Wartezeit bei Sicherheitskontrolle
Keine Staatshaftung bei corona-bedingten flächendeckenden Betriebsschließungen
Gewerbemiete trotz Corona-Schließung
Übertragung einer Immobilie mit Pflegevereinbarung
Verteilung der CO2-Kosten auf Mieter und Vermieter
Arbeitsunfähigkeit an tariflichen Freistellungstagen
Veröffentlichung Kinderfotos – beide Eltern müssen zustimmen
Fälligkeitstermine - Mai 2022
Basiszins / Verzugszins
Verbraucherpreisindex
- Wirtschafts-, Arbeits- und Sozialrecht
Arbeitsunfähigkeit an tariflichen Freistellungstagen

Der tarifliche Anspruch auf bezahlte arbeitsfreie Tage, der an die Stelle des Anspruchs auf ein tarifliches Zusatzgeld tritt, wird nicht erfüllt, wenn der Arbeitnehmer am Freistellungstag arbeitsunfähig erkrankt ist, entschieden die Richter des BAG. Er besteht als originärer Erfüllungsanspruch fort und ist grundsätzlich nicht auf das Kalenderjahr befristet. Nur dann, wenn die Gewährung von Freistellungstagen aus personenbedingten Gründen (z. B. wegen einer langandauernden Erkrankung) im gesamten (restlichen) Kalenderjahr nicht möglich ist, geht der Freistellungsanspruch unter. In einem solchen Fall lebt nach dem MTV im Umfang der nicht realisierten Freistellungstage der Anspruch auf das tarifliche Zusatzgeld wieder auf. Inhalt ausdrucken