
Aktuelle Nachrichten und steuerrechtliche Informationen
Ihr Informationsvorsprung!
Mit Lepper & Kollegen – immer am Puls der Zeit!
Juni 2022
TERMINSACHE: Abgabe der Erklärung zur Feststellung des Grundsteuerwerts ab 1.7.2022
TERMINSACHE: Anträge auf bis Ende Juni verlängerte Überbrückungshilfe IV
Bundesfinanzministerium senkt Zinssatz für Nachzahlungen und Erstattungen auf 0,15 % pro Monat
Häusliches Arbeitszimmer muss für ausgeübte Tätigkeit nicht erforderlich sein
Keine sog. Spekulationssteuer für (rechtswidrig) bewohntes Gartenhaus
Nachweis einer kürzeren Restnutzungsdauer (höheren AfA) eines Gebäudes durch Wertgutachten
Entlastungsbetrag für Alleinerziehende im Trennungsjahr
Steuerliche Berücksichtigung von Mieterabfindungen
Unterhaltsaufwendungen für in Deutschland geduldete ukrainische Angehörige
BAföG-Reform
Bundesrat billigt Heizkostenzuschuss
Ausgleichsleistungsanspruch für Flugverspätung gegen Nicht-EU-Luftfahrtunternehmen
Schadensersatz bei gescheitertem Grundstückskauf
Corona-Prämie für Pflegekräfte
Quarantäne – keine Nachgewährung von Urlaub
Keine wirksame Befristung eines Arbeitsvertrages allein mit Scan der Unterschrift
Rückforderung von Sozialleistungen
Anhörung des Kindes bei Sorgerechtsentscheidung
Doppeltes Bußgeld wegen Vorsatz bei Tempoüberschreitung
Ablegen des Handys auf Oberschenkel ist verbotswidrige Nutzung lt. StVO
Fälligkeitstermine Juni 2022
Basiszins / Verzugszins
Verbraucherpreisindex
- Wirtschafts-, Arbeits- und Sozialrecht
BAföG-Reform

- Die Erhöhung der Freibeträge um 20 %, die Anhebung der Bedarfssätze und des Kinderbetreuungszuschlags um 5 % sowie die Anhebung des Wohnzuschlags für BAföG-Empfänger, die nicht bei den Eltern wohnen, auf 360 €.
- Die Altersgrenze wird auf 45 Jahre zu Beginn des zu fördernden Ausbildungsabschnitts angehoben und vereinheitlicht.
- Die digitale Beantragung des BAföG wird vereinfacht und nach der Umsetzung komplett digital angeboten werden.
- Künftig sollen einjährige, in sich abgeschlossene Auslandsstudiengänge gefördert werden. Das gilt auch, wenn sie komplett in Drittstaaten (außerhalb der EU) absolviert werden.
- Ferner wird die Möglichkeit eines Erlasses der Darlehensrestschuld nach 20 Jahren auch für Rückzahlungsverpflichtete in Altfällen eingeräumt.