
Aktuelle Nachrichten und steuerrechtliche Informationen
Ihr Informationsvorsprung!
Mit Lepper & Kollegen – immer am Puls der Zeit!
November 2023
Elektronische Rechnung wird Pflicht im B2B-Bereich
Neuregelungen für Homeoffice und Arbeitszimmer – Steuerliche Erleichterungen im Überblick
Wachstumschancengesetz – Neuerungen im Regierungsentwurf
Kindergeld bei Studium außerhalb Europas
Erhöhung der Schwellenwerte für Unternehmensgrößenklassen geplant
Ermäßigter Steuersatz in der Gastronomie wird nicht verlängert
Umsatzsteuer für Gas und Fernwärme
Nichtbeanstandungsregelung bei Betrieb kleiner Photovoltaikanlagen
Bürokratieentlastungsgesetz
Flugannullierung – Recht auf zeitlich flexible Umbuchung
Eigene Informationspflicht des Reisenden über typische Wetterbedingungen
Verkehrssicherung bei erkennbaren Unebenheiten im Außenbereich der Terrasse einer Gaststätte
Umkleide-, Reinigungs- und Wegezeiten als Arbeitszeit
Kündigung wegen privatem Tanken – Verstoß gegen Dienstwagenrichtlinie
Stellung eines Nachmieters – trotzdem kein Recht auf vorzeitige Mietvertragskündigung
Untervermietung einer Einzimmerwohnung
Vergütung für Nutzung gemeinsamer Immobilie während Trennung
Kein Verlust der Testierfähigkeit bei Parkinsonerkrankung
Fälligkeitstermine - November 2023
Basiszins / Verzugszins
Verbraucherpreisindex
- Wirtschafts-, Arbeits- und Sozialrecht
Eigene Informationspflicht des Reisenden über typische Wetterbedingungen

In dem Fall aus der Praxis hatte eine Frau für sich und ihren Partner eine exklusive Ecuador-Privatrundreise für Mitte bis Ende Dezember 2021 für rund 18.000 € gebucht. Wegen zahlreicher behaupteter Mängel, u.a. witterungsbedingter Beeinträchtigungen, eines ausgefallenen Ausflugs und Lärmbelästigungen, verlangte sie nun Minderung des Reisepreises in Höhe von gut 6.000 € vom Reiseveranstalter.
Der Veranstalter einer Reise haftet grundsätzlich nicht für „die im Zielgebiet herrschenden Wetterverhältnisse und klimatischen Gegebenheiten“, so die OLG-Richter. Er war auch nicht verpflichtet, die Urlauberin vor Abschluss des Reisevertrags über die im Reisemonat Dezember in Ecuador üblicherweise zu erwartenden Witterungsbeeinträchtigungen aufzuklären und auf Regenzeiten hinzuweisen. Eine gesteigerte Informationspflicht besteht nur hinsichtlich der Umstände, bei denen der Reisende über ein Informationsdefizit verfügt. Das war hier nicht der Fall. Inhalt ausdrucken