Aktuelle Nachrichten und steuerrechtliche Informationen
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August 2024
Die Wahl der richtigen Steuerklasse und ihre Bedeutung
Zuordnung von Leistungen zum Unternehmen – Zeitpunkt und Dokumentation der Entscheidung
Leasing-Sonderzahlung als Betriebsausgabe
Verlängerung der Tarifermäßigung für Einkünfte aus Land- und Forstwirtschaft
Ist die Energiepreispauschale steuerbar? Revision beim BFH eingelegt
Prämiensparverträge – Referenzzins für Zinsanpassungen
Schadenersatzklage gegen Impfärztin nach Corona-Schutzimpfung – erste obergerichtliche Entscheidung
GmbH-Geschäftsführer haftet für eigenmächtige Gehaltserhöhung
Fremdgeschäftsführer in GmbH der Ehefrau ist sozialversicherungspflichtig
Kein Urlaub und keine Bezahlung bei Verstoß gegen die Impfpflicht
Kündigung bei Störung des Betriebsfriedens
Verwalter darf Hausmeisterarbeitsvertrag kündigen
Geparkt in Feuerwehrzufahrt und abgeschleppt
Hausratversicherung – Spuren müssen bei Einbruchdiebstahl nicht „stimmig“ sein
Fälligkeitstermine - August 2024
Basiszins / Verzugszins
Verbraucherpreisindex
- Wirtschafts-, Arbeits- und Sozialrecht
Verwalter darf Hausmeisterarbeitsvertrag kündigen
Nach dem Wohnungseigentumsgesetz (WEG) wird die Gemeinschaft der Wohnungseigentümer durch den Verwalter gerichtlich und außergerichtlich vertreten, beim Abschluss eines Grundstückskaufs- oder Darlehensvertrags aber nur aufgrund eines Beschlusses der Wohnungseigentümer. Hat die Gemeinschaft der Wohnungseigentümer keinen Verwalter, wird sie durch die Wohnungseigentümer gemeinschaftlich vertreten. Eine interne Einschränkung der Vertretungsbefugnis hat gegenüber Außenstehenden keine Gültigkeit.Eine vom Verwalter im Namen der Wohnungseigentümergemeinschaft ausgesprochene Kündigung des mit einem Wohnungseigentümer geschlossenen (Hausmeister-) Arbeitsvertrags ist grundsätzlich von der o.g. Vertretungsmacht gedeckt. Die Kündigung ist auch nicht aufgrund eines fehlenden Eigentümerbeschlusses zum Ausspruch der Kündigung unwirksam. Inhalt ausdrucken