
Aktuelle Nachrichten und steuerrechtliche Informationen
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Februar 2025
Wichtige Änderungen durch das Jahressteuergesetz 2024 seit 1.1.2025
Neue Entscheidungen des BFH zur Erbschaftsteuer
Aktualisierte Reisekostenpauschalen ab 1.1.2025
Verkürzung der handels- und steuerrechtlichen Aufbewahrungsfristen für Buchungsbelege
Steuerfortentwicklungsgesetz verkündet – was davon übrig bleibt
Keine verdeckte Gewinnausschüttung bei bloßer Nutzungsmöglichkeit einer Immobilie
Kleinunternehmerumsatzgrenzen ab 1.1.2025 erstmals Nettoumsätze
Rückzahlung von Bankentgelten
Handelsgeschäft – Mängel sind unverzüglich zu rügen
Bindungsdauer eines Arbeitnehmers bei Finanzierung einer Fortbildung durch den Arbeitgeber
Verdienstausfall bei unrichtiger AU
Verkehrsunfall – Nachweis von Vorschäden und deren Beseitigung gegenüber der Versicherung
Ordentliche Kündigung trotz Ausgleich von Mietrückstand
Neue „Düsseldorfer Tabelle“ seit dem 1.1.2025
Fälligkeitstermine - Februar 2025
Basiszins / Verzugszins
Verbraucherpreisindex
- Wirtschafts-, Arbeits- und Sozialrecht
Ordentliche Kündigung trotz Ausgleich von Mietrückstand

In einem vom Bundesgerichtshof entschiedenen Fall hatten die Mieter für die Monate Oktober 2019, Januar 2020 und Mai 2021 keine Miete gezahlt. Nachdem die Vermieterin sie mehrmals schriftlich angemahnt hatte, erklärte sie mit Schreiben vom 8.6.2021 die fristlose und hilfsweise die ordentliche Kündigung des Mietverhältnisses wegen Zahlungsverzugs. Am 30.6.2021 glichen die Mieter die Mietrückstände vollständig aus. Die BGH-Richter hatten nun zu entscheiden, ob die Schonfristregelung auch für die ordentliche Kündigung gilt.
Sie entschieden gegen die Mieter. Ein Ausgleich des Mietrückstands innerhalb der Schonfrist verhindert nur die fristlose Kündigung, nicht jedoch eine ordentliche Kündigung, die auf denselben Mietrückstand gestützt ist. Inhalt ausdrucken