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Mit Lepper & Kollegen – immer am Puls der Zeit!
Dezember 2025
Die Frühstartrente
Sonderabschreibung: Neuer Ersatzbau = Neubau?
Deutschlandticket 2026
Beitragsbemessungsgrenzen steigen ab 2026
Neue Sachbezugswerte 2026 für Unterkunft und Verpflegung
AGB-Klausel – Rufnummer plus Passwortpflicht für SIM-Kartensperre unwirksam
Altgesellen dürfen väterlichen Handwerksbetrieb übernehmen
Auf eine Postlaufzeit von ein bis zwei Tagen kann nicht vertraut werden
Gesetzliche Unfallversicherung bei Weihnachts- und Betriebsfeiern
Probezeitkündigung im befristeten Arbeitsverhältnis
Paarvergleich: Gleiche Arbeit – gleicher Lohn
Mehrfamilienhäuser im Einfamilienhausgebiet möglich
Wohngebäudeversicherung – Leerstand allein keine Gefahrerhöhung
Bedienung einer E-Zigarette mit Touchdisplay am Steuer verboten
Fälligkeitstermine Dezember 2025
Basiszins / Verzugszins
Verbraucherpreisindex
- Wirtschafts-, Arbeits- und Sozialrecht
Mehrfamilienhäuser im Einfamilienhausgebiet möglich
Nach einem Urteil des Oberverwaltungsgerichts Nordrhein-Westfalen begründet der Gebietsgewährleistungsanspruch regelmäßig kein Abwehrrecht gegen Mehrfamilienhäuser in einem bisher durch Einfamilienhausbebauung geprägten Gebiet.Grundstückseigentümer haben es in bebauten innerstädtischen Wohngebieten grundsätzlich hinzunehmen, dass Grundstücke innerhalb des Rahmens baulich genutzt werden, den das Bauplanungsrecht und das Bauordnungsrecht vorgeben, und dass es dadurch auch zu Einsichtnahmemöglichkeiten kommt, die in bebauten Gebieten üblich sind. Vielmehr entspricht es in bebauten Gebieten dem Regelfall, dass aus den Fenstern – und auch von den Balkonen – eines Wohnhauses Blicke auf Nachbargrundstücke geworfen werden können.Inhalt ausdrucken