
Aktuelle Nachrichten und steuerrechtliche Informationen
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Mai 2022
Entlastungspaket des Bundes wegen der hohen Energiepreise
Verkauf eines betrieblichen Pkw mit privater Nutzung
Bundesfinanzministerium äußert sich zur Nutzungsdauer für Computerhard- und Software
Erstattung von Parkgebühren an Arbeitnehmer kann zu Arbeitslohn führen
Sonderausgabenabzug für Kinderbetreuungskosten – hier: Anrechnung steuerfreier Zuschüsse
TERMINSACHE: Frist durch das Transparenzregister- und Finanzinformationsgesetz beachten
Abweichende Gewinnverteilung bei einer GmbH
Kündigung online abgeschlossener Verträge
„Zug zum Flug-Ticket“ als Teil einer Pauschalreise
Entschädigung bei verpasstem Flug aufgrund Wartezeit bei Sicherheitskontrolle
Keine Staatshaftung bei corona-bedingten flächendeckenden Betriebsschließungen
Gewerbemiete trotz Corona-Schließung
Übertragung einer Immobilie mit Pflegevereinbarung
Verteilung der CO2-Kosten auf Mieter und Vermieter
Arbeitsunfähigkeit an tariflichen Freistellungstagen
Veröffentlichung Kinderfotos – beide Eltern müssen zustimmen
Fälligkeitstermine - Mai 2022
Basiszins / Verzugszins
Verbraucherpreisindex
- Alle Steuerpflichtigen
- Arbeitnehmer
Erstattung von Parkgebühren an Arbeitnehmer kann zu Arbeitslohn führen

Nach Auffassung des Niedersächsischen Finanzgerichts (FG) in seiner Entscheidung vom 16.3.2022 erfolgt die Übernahme von Parkgebühren nicht im überwiegend eigenbetrieblichen Interesse des Arbeitgebers, sondern immer auch im Interesse der Arbeitnehmer, die diese Kosten zu tragen hätten, auch wenn die Erstattung von Parkkosten bei fehlenden kostenlosen Parkmöglichkeiten ein pünktliches Erscheinen der Beschäftigten am Arbeitsplatz und damit einen reibungslosen Betriebsablauf begünstigen.
Die Finanzbehörde kann nach Auffassung des FG in einem solchen Fall, in dem jährlich mehrere hundert Beschäftigte des Arbeitgebers betroffen sind, die zudem steuerlich bei unterschiedlichen Wohnsitzfinanzämtern geführt werden, anstelle der Arbeitnehmer allein den Arbeitgeber steuerlich in Anspruch nehmen. Inhalt ausdrucken