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Juni 2022
TERMINSACHE: Abgabe der Erklärung zur Feststellung des Grundsteuerwerts ab 1.7.2022
TERMINSACHE: Anträge auf bis Ende Juni verlängerte Überbrückungshilfe IV
Bundesfinanzministerium senkt Zinssatz für Nachzahlungen und Erstattungen auf 0,15 % pro Monat
Häusliches Arbeitszimmer muss für ausgeübte Tätigkeit nicht erforderlich sein
Keine sog. Spekulationssteuer für (rechtswidrig) bewohntes Gartenhaus
Nachweis einer kürzeren Restnutzungsdauer (höheren AfA) eines Gebäudes durch Wertgutachten
Entlastungsbetrag für Alleinerziehende im Trennungsjahr
Steuerliche Berücksichtigung von Mieterabfindungen
Unterhaltsaufwendungen für in Deutschland geduldete ukrainische Angehörige
BAföG-Reform
Bundesrat billigt Heizkostenzuschuss
Ausgleichsleistungsanspruch für Flugverspätung gegen Nicht-EU-Luftfahrtunternehmen
Schadensersatz bei gescheitertem Grundstückskauf
Corona-Prämie für Pflegekräfte
Quarantäne – keine Nachgewährung von Urlaub
Keine wirksame Befristung eines Arbeitsvertrages allein mit Scan der Unterschrift
Rückforderung von Sozialleistungen
Anhörung des Kindes bei Sorgerechtsentscheidung
Doppeltes Bußgeld wegen Vorsatz bei Tempoüberschreitung
Ablegen des Handys auf Oberschenkel ist verbotswidrige Nutzung lt. StVO
Fälligkeitstermine Juni 2022
Basiszins / Verzugszins
Verbraucherpreisindex
- Alle Steuerpflichtigen
- Immobilienbesitzer
Keine sog. Spekulationssteuer für (rechtswidrig) bewohntes Gartenhaus

Dafür muss die Immobilie aber tatsächlich – z. B. durch ihre Beschaffenheit – zum dauerhaften Bewohnen geeignet sein. Nach Auffassung des BFH ist der Gesetzeszweck bei baurechtswidriger Nutzung von Wohneigentum ebenso erfüllt wie bei einer mit dem Baurecht übereinstimmenden Nutzung. Inhalt ausdrucken