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September 2023
Entwurf zum Wachstums-Chancengesetz
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1-%-Regelung bei Handwerkerfahrzeug
Kinderbetreuungskosten: Haushaltszugehörigkeit als Voraussetzung für steuerlichen Abzug
Österreichische Sozialversicherungsbeiträge nicht in Deutschland absetzbar
Kein besonderes Nutzungsrecht erforderlich für Steuerermäßigung bei Handwerkerleistungen
Einführung des Gesellschafterregisters für GbRs
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Pauschalreisen und Covid-19-Pandemie
Privatnutzung dienstlicher IT
Entgeltfortzahlung während der Kündigungsfrist
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Prämienanpassung in der PKV
Fälligkeitstermine September 2023
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Kein besonderes Nutzungsrecht erforderlich für Steuerermäßigung bei Handwerkerleistungen

Im konkreten Fall bewohnte ein Sohn zeitweise eine Dachgeschosswohnung, die im Eigentum seiner Mutter stand. Während dieser Zeit ließ er das Dach des Hauses sanieren, und erhielt eine Rechnung auf seinen Namen. Anschließend machte er die Kosten dafür in seiner Einkommensteuererklärung als haushaltsnahe Dienstleistungen geltend. Das Finanzamt lehnte die Berücksichtigung der Kosten ab, woraufhin der Sohn klagte.
Der BFH entschied zugunsten des Sohnes. Er stellte klar, dass für die Inanspruchnahme der Steuerermäßigung für Handwerkerleistungen neben der tatsächlichen Führung eines Haushalts kein besonderes Nutzungsrecht des Steuerpflichtigen erforderlich ist.
Der Steuerpflichtige kann also auch in unentgeltlich überlassenen Räumlichkeiten einen Haushalt führen. Zudem kann die Steuermäßigung auch in Anspruch genommen werden, wenn sich der Steuerpflichtige gegenüber einem Dritten zur Tragung der Aufwendungen für die Handwerkerleistungen verpflichtet hat. Inhalt ausdrucken