Aktuelle Nachrichten und steuerrechtliche Informationen
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Januar 2025
Anpassung der Beiträge und Beitragsbemessungsgrenzen in der Sozialversicherung ab 1.1.2025
Offene steuerliche Fälle – Änderungen im Jahressteuergesetz 2024
Änderungen der Kleinunternehmer-Regelung ab 1.1.2025
Änderung des Schwellenwerts für monatliche Umsatzsteuervoranmeldungen
Änderung des Durchschnittssatzes und der Vorsteuerpauschale für Land- und Forstwirte
Gewährung eines nicht marktüblich verzinsten Darlehens ist schenkungsteuerpflichtig
Rückwirkende Anhebung des Grund- und Kinderfreibetrags 2024 beschlossen
E-Rezept: Steuerliche Nachweisführung bei Krankheitskosten
Abschreibung geringwertiger Wirtschaftsgüter und Sammelposten – mit geplanten Änderungen
Inflationsausgleichsprämie – Belohnung von Betriebstreue
Vergütungsabstand bei außertariflich Beschäftigten
Unfallversicherung – außerhäuslicher Weg zur Essensbesorgung im Home-Office
Mithaftung nicht angeschnallter Mitfahrer
Haftung des Betreibers einer Waschanlage
Wohngebäudeversicherung – Obliegenheiten bei Leerstand
Elternunterhalt – gestuftes Auskunftsverfahren
Nachweis des Zugangs einer E-Mail nicht durch Versendungsnachweis
Fälligkeitstermine Januar 2025
Basiszins / Verzugszins
Verbraucherpreisindex
- Alle Steuerpflichtigen
- GmbH
- Freiberufler
- Immobilienbesitzer
- Gewerbetreibende
Offene steuerliche Fälle – Änderungen im Jahressteuergesetz 2024
Das Jahressteuergesetz (JStG) 2024 tritt nach Verkündung im Bundesgesetzblatt in Kraft, was zum Redaktionsschluss noch nicht der Fall war.Das Gesetz beinhaltet ca. 130 Einzelmaßnahmen mit diversen gesetzlichen Änderungen, die direkt nach Verkündung in Kraft treten und offene Sachverhalte, z.B. in Steuerbescheiden, betreffen können. Sollten Steuerpflichtige auch aktuelle Änderungsbescheide erhalten, sind diese dem Steuerberater zur Prüfung vorzulegen, wenn er diese nicht direkt erhält.
Maßnahmen des JStG, die auf die Veranlagungszeiträume 2023 und 2024 zurückwirken, sind für die Vorbereitung der Steuererklärungen 2023 / 2024 relevant. Hierüber wird in der folgenden Ausgabe noch zu ausgewählten Beispielen berichtet.
Viele der Maßnahmen greifen ab 1.1.2025 im Rahmen der Unternehmens- und Steuerplanung, wovon einige hier bereits aufbereitet sind (siehe auch Ziffern 3. – 5. in dieser Ausgabe), später berichten wir über Inkrafttreten ab 1.1.2026 oder danach.Inhalt ausdrucken