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Dezember 2025
Die Frühstartrente
Sonderabschreibung: Neuer Ersatzbau = Neubau?
Deutschlandticket 2026
Beitragsbemessungsgrenzen steigen ab 2026
Neue Sachbezugswerte 2026 für Unterkunft und Verpflegung
AGB-Klausel – Rufnummer plus Passwortpflicht für SIM-Kartensperre unwirksam
Altgesellen dürfen väterlichen Handwerksbetrieb übernehmen
Auf eine Postlaufzeit von ein bis zwei Tagen kann nicht vertraut werden
Gesetzliche Unfallversicherung bei Weihnachts- und Betriebsfeiern
Probezeitkündigung im befristeten Arbeitsverhältnis
Paarvergleich: Gleiche Arbeit – gleicher Lohn
Mehrfamilienhäuser im Einfamilienhausgebiet möglich
Wohngebäudeversicherung – Leerstand allein keine Gefahrerhöhung
Bedienung einer E-Zigarette mit Touchdisplay am Steuer verboten
Fälligkeitstermine Dezember 2025
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Beitragsbemessungsgrenzen steigen ab 2026
Das Bundeskabinett hat am 8.10.2025 eine Erhöhung der Beitragsbemessungsgrenzen für 2026 um mehr als 5 % beschlossen, die Zustimmung des Bundesrates steht noch aus. Menschen mit höherem Einkommen müssen somit, sofern sie in das gesetzliche Sozialversicherungssystem einzahlen, auf einen höheren Anteil ihres Einkommens Beiträge abführen. Diese sehen wie folgt aus:Sozialversicherungsrechengröße Monat Jahr Bezugsgröße in der Sozialversicherung 3.955 € 47.460 € Jahresarbeitsentgeltgrenze nach § 6 Abs. 6 SGB V
(Versicherungspflichtgrenze) in der
Kranken- und Pflegeversicherung 6.450 € 77.400 € Jahresarbeitsentgeltgrenze nach § 6 Abs. 7 SGB V
(Beitragsbemessungsgrenze) in der
Kranken- und Pflegeversicherung 5.812,50 € 69.750 € Beitragsbemessungsgrenze in der allgemeinen Renten- und Arbeitslosenversicherung 8.450 € 101.400 € Beitragsbemessungsgrenze in der knappschaftlichen Rentenversicherung 10.400 € 124.800 € vorläufiges Durchschnittsentgelt 2026
in der Rentenversicherung - 51.944 € (endgültiges) Durchschnittsentgelt 2024
in der Rentenversicherung - 47.085 € Inhalt ausdrucken