
Aktuelle Nachrichten und steuerrechtliche Informationen
Ihr Informationsvorsprung!
Mit Lepper & Kollegen – immer am Puls der Zeit!
Mai 2022
Entlastungspaket des Bundes wegen der hohen Energiepreise
Verkauf eines betrieblichen Pkw mit privater Nutzung
Bundesfinanzministerium äußert sich zur Nutzungsdauer für Computerhard- und Software
Erstattung von Parkgebühren an Arbeitnehmer kann zu Arbeitslohn führen
Sonderausgabenabzug für Kinderbetreuungskosten – hier: Anrechnung steuerfreier Zuschüsse
TERMINSACHE: Frist durch das Transparenzregister- und Finanzinformationsgesetz beachten
Abweichende Gewinnverteilung bei einer GmbH
Kündigung online abgeschlossener Verträge
„Zug zum Flug-Ticket“ als Teil einer Pauschalreise
Entschädigung bei verpasstem Flug aufgrund Wartezeit bei Sicherheitskontrolle
Keine Staatshaftung bei corona-bedingten flächendeckenden Betriebsschließungen
Gewerbemiete trotz Corona-Schließung
Übertragung einer Immobilie mit Pflegevereinbarung
Verteilung der CO2-Kosten auf Mieter und Vermieter
Arbeitsunfähigkeit an tariflichen Freistellungstagen
Veröffentlichung Kinderfotos – beide Eltern müssen zustimmen
Fälligkeitstermine - Mai 2022
Basiszins / Verzugszins
Verbraucherpreisindex
- Alle Steuerpflichtigen
- GmbH
- Freiberufler
- Immobilienbesitzer
- Arbeitnehmer
- Gewerbetreibende
Entlastungspaket des Bundes wegen der hohen Energiepreise

Im Koalitionsausschuss vom 23.3.2022 brachte die Bundesregierung in Ergänzung des Paketes vom 23.2.2022 u. a. ein Maßnahmenpaket auf den Weg, das diverse zunächst langfristig wirkende Möglichkeiten den Verbrauch zu senken und Energieeffizienz zu steigern, umfasst. Dazu gehören insbesondere Förderungen im Wohnungsbereich bei Neubauten (Effizienzstandard 55) und Heizungsumstellungen im Altbaubereich (Gaskesselaustauschprogramm).
Allen einkommensteuerpflichtigen Erwerbstätigen (Steuerklassen 1–5) soll einmalig eine Energiepreispauschale in Höhe von 300 € als Zuschuss zum Gehalt ausgezahlt werden. Der Zuschlag soll unabhängig von den geltenden steuerlichen Regelungen (Pendlerpauschale, Mobilitätsprämie, steuerfreie Arbeitgebererstattungen, Job-Ticket) zusätzlich gewährt werden. Die Auszahlung soll über die Lohnabrechnung des Arbeitgebers erfolgen und unterliegt der Einkommensteuer. Selbstständige erhalten nach den Planungen einen Vorschuss über eine einmalige Senkung ihrer Einkommensteuer-Vorauszahlung.
Für jedes Kind soll – ergänzend zum Kindergeld – ein Einmalbonus in Höhe von 100 € als sog. Familienzuschuss ausgezahlt werden. Der Bonus wird auf den Kinderfreibetrag angerechnet. Des Weiteren soll die bereits beschlossene Einmalzahlung von 100 € für Empfänger von Transferleistungen um 100 € pro Person erhöht werden.
Die derzeitigen Planungen sehen weiterhin vor, befristet für 3 Monate die Energiesteuer auf Kraftstoffe auf das europäische Mindestmaß abzusenken und im öffentlichen Personennahverkehr soll für 90 Tage ein Ticket für 9 € / Monat eingeführt werden.
Anmerkung: Nach den Planungen werden Rentner und Minijobber nicht entlastet. Inwieweit sie noch in das Programm aufgenommen werden, stand bei Drucklegung des Informationsschreibens noch nicht fest. Sobald uns hier genauere Informationen zu den gesetzlichen Entscheidungen vorliegen, informieren wir Sie im Detail. Inhalt ausdrucken