Aktuelle Nachrichten und steuerrechtliche Informationen
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April 2024
Beschluss des Wachstumschancengesetzes
Steuerbefreiung der Einnahmen aus kleinen PV-Anlagen
Berufliche Weiterbildung: Darlehenserlass kann Steuerlast erhöhen
Einkommensteuer bei Verkauf von Immobilien aus Erbengemeinschaft
Immobilienverkauf ist privates Veräußerungsgeschäft, wenn ein Eigentümer bei Trennung auszieht
Bei unentgeltlicher Pflege Steuervorteil nutzen
Schadensersatz – Pflichtverletzung im Rahmen einer Kaufrückabwicklung
Nichtbeachtung einer Formvorschrift
Mängel an Photovoltaikanlage verjähren nach 5 Jahren
Befristet Beschäftigte haben Anspruch auf Nennung der Kündigungsgründe
Sonderzahlungen – Berücksichtigung beim Mindestlohn
Schulungsanspruch des Betriebsrats – Webinar oder Präsenzschulung
Sozialversicherungsstatus eines Fahrradkuriers
Fristlose Kündigung bei Androhung der Verweigerung von Mietzahlungen möglich
Bauliche Veränderungen des Gemeinschaftseigentums zur Barrierereduzierung
Versicherungsschaden – Brand eines Oldtimers
Wirksamkeit eines durchgestrichenen handschriftlichen Testaments
Fälligkeitstermine April 2024
Basiszins / Verzugszins
Verbraucherpreisindex
- Wirtschafts-, Arbeits- und Sozialrecht
Wirksamkeit eines durchgestrichenen handschriftlichen Testaments
Wer aus einem Testament Rechte beanspruchen möchte, muss die Gültigkeit desselben beweisen. Wer behauptet, dass der Erblasser die Absicht hatte sein Testament zu widerrufen, muss dies auch beweisen.Die Richter des Oberlandesgerichts (OLG) hatten in einem Fall zu entscheiden, ob ein Testament als widerrufen anzusehen ist, wenn ein Erblasser in seinem Testament großflächige Streichungen vorgenommen hat.
Sofern ein Erblasser sein Testament vernichtet oder wesentlich ändert, gilt dies als Hinweis darauf, dass er die Aufhebung des Testaments beabsichtigt hat, entschieden die OLG-Richter. Wenn das Dokument bis zum Schluss im Besitz des Erblassers war und keine klaren Hinweise existieren, dass Dritte Änderungen vorgenommen haben, sind die Beweisanforderungen, dass der Erblasser selbst die Änderungen vornahm, relativ niedrig. Inhalt ausdrucken