
Aktuelle Nachrichten und steuerrechtliche Informationen
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April 2025
Hausgeldzahlungen in die Erhaltungsrücklage sind (noch) keine Werbungskosten
Steuerbefreiung für kleine PV-Anlagen – Revision beim BFH noch nicht entschieden
Grunderwerbsteuer auch für nachträgliche Sonderwünsche einer noch zu errichtenden Immobilie
Keine Kfz-Steuerbefreiung für landwirtschaftliche Fahrzeuge, wenn diese nicht ausschließlich dem landwirtschaftlichen Betrieb dienen
Maßnahmen zur Steuerermäßigung bei Einkünften aus Gewerbebetrieb im Rahmen der Billigkeit
Neues amtliches Muster der Bescheinigung für energetische Maßnahmen nach dem 31.12.2024
Ertragsteuerliche Behandlung bestimmter Kryptowerte und Mitwirkung Steuerpflichtiger
Automatisiertes Scoring-Verfahren – Recht auf Info zur Entscheidungsfindung
Kein Erstattungsanspruch bei pushTAN-Freigabe an Dritte am Telefon
Personenbedingte Kündigung wegen häufiger Kurzerkrankungen
Direktionsrecht des Arbeitgebers bei Widerruf einer Homeoffice-Erlaubnis
Fahrt zur Tankstelle ist kein Arbeitsweg
Erbschaftsausschlagung – fälschlich angenommene Überschuldung bzw. Irrtum zum Nachlasswert
Dichte Bebauung – Verschattung von Grundstücksteilen und Einsichtsmöglichkeiten in Wohnräume
Fälligkeitstermine April 2025
Basiszins / Verzugszins
Verbraucherpreisindex
- Gewerbetreibende
Keine Kfz-Steuerbefreiung für landwirtschaftliche Fahrzeuge, wenn diese nicht ausschließlich dem landwirtschaftlichen Betrieb dienen

Dabei kommt es nicht auf die einkommensteuerliche Betrachtung landwirtschaftlicher oder gewerblicher Einkünfte oder gar die Feststellung gewerblicher Abfärbung an.
Das Hauptzollamt hatte bereits die Steuerbefreiung unter Hinweis darauf abgelehnt, dass dies nur möglich sei, wenn die Fahrten ausschließlich land- oder forstwirtschaftlichen Betrieben dienen, die Beförderung also bei einem solchen Betrieb startet und auch endet.
Dem hat sich das Finanzgericht ebenso angeschlossen wie der BFH, allerdings unter Hinweis darauf, dass es auf die tatsächliche Betrachtung ankomme und nicht die einkommensteuerliche Qualifizierung der Einkünfte. Bereits dann, wenn der Transport auch dem Betrieb einer Biogasanlage diene, liege kein ausschließlicher Bezug zur Land- und Forstwirtschaft mehr vor.Inhalt ausdrucken