Aktuelle Nachrichten und steuerrechtliche Informationen
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März 2024
Einkommensteueränderungen 2024
Vorabpauschale 2024: Was Fondsanleger wissen müssen
Umzugskosten: Pauschalen ab März 2024
Steuerliche Identifikationsnummer ab 2023 verpflichtend für Lohnsteuerbescheinigungen
Steuerneutrale Vermögensübertragungen jetzt auch für beteiligungsidentische Personengesellschaften
Keine Steuerbefreiung für den Verkauf von Gartengrundstücken
Zweifel an AU-Bescheinigungen
Konkretisierung des Dienstplans – Pflicht zum Lesen dienstlicher SMS
Entgangener Gewinn wegen Pflichtverletzung eines Leiharbeitnehmers
Auskunftsanspruch eines Gesellschafters über Mitgesellschafter
Werkstattrisiko – Reparaturkosten nach einem Unfall
Löschverpflichtung von rechtswidrig geposteten Inhalten
Kein Widerruf gegen einen Bescheid per „normaler“ E-Mail
Keinen Anspruch auf barrierefreien Parkplatz bei barrierefreier Wohnung
Weitervermietung von Wohnraum kann gewerblich sein
Unfall bei Vorbeifahrt an einem Müllabfuhrfahrzeug
Fälligkeitstermine März 2024
Basiszins / Verzugszins
Verbraucherpreisindex
- Wirtschafts-, Arbeits- und Sozialrecht
Werkstattrisiko – Reparaturkosten nach einem Unfall
Der Geschädigte eines Verkehrsunfalls ist berechtigt, sein beschädigtes Fahrzeug zur Reparatur in eine Werkstatt zu geben und vom Unfallverursacher den hierfür erforderlichen Geldbetrag zu verlangen. Das Werkstattrisiko liegt dabei grundsätzlich beim Schädiger.In seiner Entscheidung vom 16.1.2024 stellte der Bundesgerichtshof (BGH) klar, dass das Werkstattrisiko nicht nur für solche Rechnungspositionen greift, die ohne Schuld des Geschädigten, etwa wegen unsachgemäßer oder unwirtschaftlicher Ansätze von Material oder Arbeitszeit, überhöht sind. Ersatzfähig sind vielmehr auch diejenigen Rechnungspositionen, die sich auf – für den Geschädigten nicht erkennbar – tatsächlich nicht durchgeführte einzelne Reparaturschritte und -maßnahmen beziehen.
In einem weiteren Urteil entschied der BGH, dass der Geschädigte bei Beauftragung einer Fachwerkstatt grundsätzlich darauf vertrauen darf, dass diese keinen unwirtschaftlichen Weg für die Schadensbeseitigung wählt. Er muss daher nicht vor der Beauftragung der Fachwerkstatt ein Sachverständigengutachten einholen um den Reparaturauftrag auf dieser Grundlage zu erteilen. Inhalt ausdrucken