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April 2026
BMF veröffentlicht Praxishinweise zur Aktivrente
BFH: Neue Entscheidungen zur Grunderwerbsteuer
Neues BMF-Schreiben zur Gebäudemodernisierung
Doppelte Haushaltsführung: Wohnmobil als Zweithaushalt und Stellplatzkosten als Mietkosten?
Basiszinssatz zur Vorabpauschale für Investmentfonds bekanntgegeben
EuGH: Wann Fahrtzeit als Arbeitszeit gilt
Verfassungsbeschwerde gegen das Grundsteuer-Bundesmodell eingereicht
Flugannullierung – Erstattung muss auch erhobene Provision umfassen
Handwerksbetrieb – Betriebsleiter muss fachlich-technische Leitung tatsächlich ausüben
Ordentliche Kündigung wegen fehlerhafter Arbeitszeiterfassung
Arbeitsvertrag – pauschale Freistellungsklausel ist unwirksam
Rufbereitschaft – kein Unfallversicherungsschutz bei Treppensturz im eigenen Heim
Gewerberaummiete – Einsichtsrecht des Mieters in die Originalbelege zur Betriebskostenabrechnung
Gewinnbringende Untervermietung von Wohnraum unzulässig
Der neue Schufa-Score
Fälligkeitstermine April 2026
Basiszins / Verzugszins
Verbraucherpreisindex
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- Gewerbetreibende
BFH: Neue Entscheidungen zur Grunderwerbsteuer
Der Bundesfinanzhof (BFH) hat am 22.10.2025 zwei Entscheidungen zur Grunderwerbsteuer getroffen. In einem Fall entschied der BFH, dass Bemessungsgrundlage für die Grunderwerbsteuer nicht nur der Kaufpreis einer Immobilie ist, sondern bei Übernahme eines persönliches Wohnrechts der kapitalisierte Jahreswert die Bemessungsgrundlage erhöht. Im vorliegenden Fall war das Wohnrecht zwar noch nicht entstanden, weil es noch nicht im Grundbuch eingetragen war, allerdings hatte die Käuferin der Übernahme bereits zugestimmt und somit eine Verpflichtung übernommen, die einen Geldwert hat.In einem weiteren Fall hat der BFH mit der gleichen Begründung entschieden, dass auch ein noch nicht eingetragenes Nießbrauchsrecht die Bemessungsgrundlage erhöht, wenn bereits die Verpflichtung übernommen wurde. Auch dieser Wert ist zu kapitalisieren. Im entschiedenen Fall wurde ein Erbbaurecht gegen Entgelt übertragen und um die Verpflichtung zur Einräumung eines Nießbrauchsrechts erhöht.Inhalt ausdrucken