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April 2026
BMF veröffentlicht Praxishinweise zur Aktivrente
BFH: Neue Entscheidungen zur Grunderwerbsteuer
Neues BMF-Schreiben zur Gebäudemodernisierung
Doppelte Haushaltsführung: Wohnmobil als Zweithaushalt und Stellplatzkosten als Mietkosten?
Basiszinssatz zur Vorabpauschale für Investmentfonds bekanntgegeben
EuGH: Wann Fahrtzeit als Arbeitszeit gilt
Verfassungsbeschwerde gegen das Grundsteuer-Bundesmodell eingereicht
Flugannullierung – Erstattung muss auch erhobene Provision umfassen
Handwerksbetrieb – Betriebsleiter muss fachlich-technische Leitung tatsächlich ausüben
Ordentliche Kündigung wegen fehlerhafter Arbeitszeiterfassung
Arbeitsvertrag – pauschale Freistellungsklausel ist unwirksam
Rufbereitschaft – kein Unfallversicherungsschutz bei Treppensturz im eigenen Heim
Gewerberaummiete – Einsichtsrecht des Mieters in die Originalbelege zur Betriebskostenabrechnung
Gewinnbringende Untervermietung von Wohnraum unzulässig
Der neue Schufa-Score
Fälligkeitstermine April 2026
Basiszins / Verzugszins
Verbraucherpreisindex
- Alle Steuerpflichtigen
Basiszinssatz zur Vorabpauschale für Investmentfonds bekanntgegeben
Am Jahresanfang wird auf dem Verrechnungskonto von Investmentfonds die Vorabpauschale in Abzug gebracht, es sei denn, es liegt ein Freistellungsauftrag in ausreichender Höhe vor.Die Vorabpauschale dient dazu, die Besteuerung von Erträgen aus Investmentfonds sicherzustellen, auch wenn diese Erträge (noch) nicht als Ausschüttungen an die Anleger ausgezahlt werden. Um eine zeitnahe Besteuerung dieser theoretischen Erträge zu gewährleisten, erhebt das Finanzamt die Steuer als Vorauszahlung, anstatt auf den Zeitpunkt des Verkaufs der Fondsanteile zu warten. In dem Fall findet später beim Verkauf eine Verrechnung statt.
Teil der Berechnung dieser Vorabpauschale ist der vom Bundesfinanzministerium festgelegte Basiszins, welcher für 2025 auf 2,53 % festgesetzt wurde. Dieser gilt damit für die am ersten Werktag 2026 ermittelte Vorabpauschale für das Jahr 2025.
Für das Kalenderjahr 2026 wurde der Basiszinssatz mit BMF-Schreiben vom 13.1.2026 auf 3,2 % festgelegt, aus welchem dann Anfang 2027 die Vorabpauschale für 2026 gebildet wird.
Anleger, die keinen Freistellungsauftrag für ihr Depot erteilt haben, sollten dies in Erwägung ziehen oder zum entsprechenden Zeitpunkt der Steuererhebung im Januar eines jeden Jahres etwas Geld auf dem Verrechnungskonto vorrätig halten.Inhalt ausdrucken