
Aktuelle Nachrichten und steuerrechtliche Informationen
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November 2025
Steueränderungsgesetz 2025
Die Aktivrente
Schätzung nach amtlicher Richtsatzsammlung
Entgelttransparenz ab 2026
Pauschalabfindung für Unterhaltsverzicht
Grundstücksübertragung durch GbR – Eintragung ins Gesellschaftsregister zwingend
Handelsregistereintrag – Begriff „Geschäftsführung“ nicht erlaubt
Sonntagsverkauf von Dekorationsartikeln und Christbaumschmuck in einem Gartenmarkt
Stichtagsregelung bei Jahressonderzahlung
EuGH – Arbeitgeber müssen Eltern behinderter Kinder unterstützen
Lichtemissionen und Nachbarschutz
Ausnahme von objektbezogener Kostentrennung nur bei sachlichem Grund
Widerruf durch Zerreißen des Testaments – Aufbewahrung im Schließfach unbeachtlich
Testament – Kopie ist kein Original
Auffahrunfall nach Spurwechsel
Fälligkeitstermine - November 2025
Basiszins / Verzugszins
Verbraucherpreisindex
- Wirtschafts-, Arbeits- und Sozialrecht
Ausnahme von objektbezogener Kostentrennung nur bei sachlichem Grund
Sieht die Gemeinschaftsordnung einer Wohnungseigentümergemeinschaft (WEG) eine objektbezogene Kostentrennung vor, müssen grundsätzlich nur die Wohnungseigentümer die Kosten tragen, deren Sondereigentum oder Sondernutzungsrecht in dem jeweiligen Gebäudeteil oder separaten Gebäude liegt (z. B. Kosten einer Tiefgarage). Es widerspricht i. d. R. der ordnungsmäßigen Verwaltung, wenn die WEG durch Beschluss auch die übrigen Wohnungseigentümer an diesen Erhaltungskosten beteiligt. Etwas anderes gilt nur dann, wenn ein sachlicher Grund für die Einbeziehung der übrigen Eigentümer besteht.Inhalt ausdrucken