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August 2025
Kryptowerte-Steuertransparenzgesetz muss bis zum 31.12.2025 in nationales Recht umgesetzt werden
Nur anteiliger Schuldzinsenabzug bei unentgeltlicher Übertragung eines Teils des Vermietungsobjekts
Vorläufigkeitsvermerk zur Rentenbesteuerung entfällt in neuen Steuerbescheiden
Revision zum BFH zugelassen: Sind Vermietung oder Verkauf nichtexistenter Container als sonstige Einkünfte zu qualifizieren?
Langjährige Dauer eines Erbscheinverfahrens führt nicht zum Erlass von Nachzahlungszin-sen zur Einkommensteuer
Niedersächsische Finanzämter haben zum 1.7.2025 Telefaxgeräte abgeschaltet
Ausgleichszahlung wegen Flugverspätung – Bordkarte als Nachweis einer Flugbuchung
Verjährung von Ausgleichsansprüchen nach der Fluggastrechteverordnung
Krankschreibung während des Urlaubs – Reise trotz Arbeitsunfähigkeit
Arbeitnehmerhaftung – Verschmutzung eines Dienstwagens bei privater Nutzung
Mieterhöhung aufgrund von Modernisierungsmaßnahmen – Nachweis der Einsparung
Größere Wohngebäude – Einhaltung der Abstandsflächen
Unterschrift des Notars nur auf Umschlag des Erbvertrags
Unfall – Mitverschulden bei überhöhter Geschwindigkeit
Mithaftung wegen Nichttragen eines Fahrradhelms?
Basiszins / Verzugszins
- Alle Steuerpflichtigen
- GmbH
- Freiberufler
- Immobilienbesitzer
- Arbeitnehmer
- Gewerbetreibende
Langjährige Dauer eines Erbscheinverfahrens führt nicht zum Erlass von Nachzahlungszin-sen zur Einkommensteuer

Dies begründet der BFH damit, dass Nachzahlungszinsen erhoben werden, um mögliche Zinsvorteile bei den Erben abzuschöpfen und Zinsnachteile beim Steuergläubiger, der Finanzbehörde auszugleichen. Das Gesetz sehe bereits eine Karenzzeit vor, innerhalb derer Erben keine Nachzahlungszinsen leisten müssten. Diese beträgt 15 Monate nach Ablauf des Kalenderjahres, in dem die Steuer entstanden ist. Diese Regelung schaffe nach Auffassung des BFH bereits einen hinreichenden Ausgleich zwischen den Interessen der Beteiligten. Es komme insoweit nicht darauf an, ob konkret Vor- oder Nachteile entstanden sind, da das Gesetz typisierende Sachverhalte ohne Korrekturmöglichkeit zugrundelege.
Betroffene Erben könnten auch bei einer überlangen Dauer des Erbscheinverfahrens zur Vermeidung der Festsetzung von Nachzahlungszinsen Vorschusszahlungen leisten und die Besteuerungsgrundlagen schätzen, um die Festsetzung von Nachzahlungszinsen zu vermeiden.
Auf ein Verschulden komme es hierbei nicht an. Die Abschöpfung eines Vermögensvorteils, wie z. B. von Nachzahlungszinsen, ist verschuldensunabhängig und soll den Vermögensvorteil im Vergleich zu pünktlich zahlenden Steuerpflichtigen ausgleichen.Inhalt ausdrucken