
Aktuelle Nachrichten und steuerrechtliche Informationen
Ihr Informationsvorsprung!
Mit Lepper & Kollegen – immer am Puls der Zeit!
Juli 2026
Referentenentwurf zum Jahressteuergesetz 2026 veröffentlicht
Differenzkindergeld für in anderem Mitgliedstaat lebende Kinder
Kassennachschau wegen Mängeln in der Kassenführung
Neue Muster für Bescheinigungen der Steuerschuldnerschaft bei Bauleistungen und Gebäudereinigung sowie Ansässigkeit im Inland
Grundsteuer-Bundesmodell – Verfassungsbeschwerde erhoben
Landesgrundsteuergesetz Baden-Württemberg ist nicht verfassungswidrig
Wegfall der 150-Euro-Zollfreigrenze
Beweislastumkehr beim Verbrauchsgüterkauf
Hitze am Arbeitsplatz
Urlaub und Krankheit: Das gilt bei einer Krankschreibung
Keine grundsätzliche Pflicht einer WEG zur Einholung von Vergleichsangeboten
Zweitunfall bleibt für fiktive Abrechnung des Erstschadens ohne Bedeutung
Alle Verkaufsstellen müssen Einweg-Vapes zurücknehmen
Fälligkeitstermine Juli 2026
Basiszins / Verzugszins
Verbraucherpreisindex
- Alle Steuerpflichtigen
- GmbH
- Freiberufler
- Immobilienbesitzer
- Arbeitnehmer
- Gewerbetreibende
Referentenentwurf zum Jahressteuergesetz 2026 veröffentlicht
Das Bundesfinanzministerium (BMF) hat den Referentenentwurf zum Jahressteuergesetz 2026 (JStG 2026) veröffentlicht. Der Entwurf enthält zahlreiche Anpassungen aufgrund von EU-Recht, BFH- und EuGH-Rechtsprechung sowie Einzelmaßnahmen zum Bürokratieabbau, zur Digitalisierung und zur Missbrauchsbekämpfung.Bislang erkennbare Schwerpunkte liegen in folgenden Bereichen:
- Optionale statt automatische umsatzsteuerliche Organschaft (gilt ab 2029).
- Grds. gesetzliche Kaufpreisaufteilung bei bebauten Grundstücken auf Grund und Boden einerseits sowie Gebäuden andererseits nach dem Verhältnis der Verkehrswerte. Eine abweichende Aufteilung kann bei Nachvollziehbarkeit vertraglich vereinbart werden. Anderenfalls soll eine Bewertung nach Sachverständigengutachten möglich sein (gilt ab Tag nach Verkündung).
- Kinderfreibetrag und Ausbildungsfreibetrag werden als Folge der Umsetzung einer EuGH-Entscheidung künftig für Kinder mit Wohnsitz in EU-/EWR-Staaten ungekürzt gewährt (gilt in allen offenen Fällen).
- Zwecks Klarstellung der BFH-Rechtsprechung wird für die Berechnung der steuerfreien Sonn-, Feiertags- und Nachtzuschläge künftig nur steuerpflichtiger laufender Arbeitslohn herangezogen (gilt ab 1.1.2027).
- Zum Zwecke der Quellensteuerentlastung wird die Freigrenze für Kleinhonorare von 250 € auf 500 € angehoben, die Freigrenze für das antragslose Freistellungsverfahren steigt von 10.000 € auf 100.000 € (gilt ab 1.1.2027).
- Anhebung des Zinssatzes der Vollverzinsung auf 3,6 % p.a. (ab 1.1.2027).
- Ausweitung der Digitalisierung und elektronischen Kommunikation mit der Finanzverwaltung (ab Tag nach der Verkündung).
- Erweiterte Prüfungs- und Datenzugriffsrechte der Finanzverwaltung (ab Tag nach der Verkündung).
- Anhebung der Forschungszulage von 15 Mio. € auf 25 Mio. € (rückwirkend ab 1.1.2026).
- Eine dauerhafte Zuordnung der ersten Tätigkeitsstätte im Inland wird von 48 Monate auf 24 Monate verkürzt (gilt ab 1.1.2027).
- Erweiterte Meldepflichten für die elektronische Lohnsteuerbescheinigung und Korrekturmöglichkeiten (gültig ab 1.1.2028).
- Die Fachverbände sind bis zum 12.6.2026 (nach Redaktionsschluss) aufgefordert, Stellungnahmen an das BMF abzugeben. Über das weitere Verfahren wird berichtet.