
Aktuelle Nachrichten und steuerrechtliche Informationen
Ihr Informationsvorsprung!
Mit Lepper & Kollegen – immer am Puls der Zeit!
Juli 2026
Referentenentwurf zum Jahressteuergesetz 2026 veröffentlicht
Differenzkindergeld für in anderem Mitgliedstaat lebende Kinder
Kassennachschau wegen Mängeln in der Kassenführung
Neue Muster für Bescheinigungen der Steuerschuldnerschaft bei Bauleistungen und Gebäudereinigung sowie Ansässigkeit im Inland
Grundsteuer-Bundesmodell – Verfassungsbeschwerde erhoben
Landesgrundsteuergesetz Baden-Württemberg ist nicht verfassungswidrig
Wegfall der 150-Euro-Zollfreigrenze
Beweislastumkehr beim Verbrauchsgüterkauf
Hitze am Arbeitsplatz
Urlaub und Krankheit: Das gilt bei einer Krankschreibung
Keine grundsätzliche Pflicht einer WEG zur Einholung von Vergleichsangeboten
Zweitunfall bleibt für fiktive Abrechnung des Erstschadens ohne Bedeutung
Alle Verkaufsstellen müssen Einweg-Vapes zurücknehmen
Fälligkeitstermine Juli 2026
Basiszins / Verzugszins
Verbraucherpreisindex
- Alle Steuerpflichtigen
- GmbH
- Gewerbetreibende
Kassennachschau wegen Mängeln in der Kassenführung
Das Finanzministerium Baden-Württemberg weist in einer Pressemitteilung vom 7.4.2026 darauf hin, dass im Rahmen mehrerer Aktionstage in bargeldintensiven Betrieben durch Testkäufe festgestellt wurde, dass es u. a. bei der Kassenführung zu Unregelmäßigkeiten gekommen sei. Derartige Aktionstage finden mit unterschiedlichen Schwerpunkten regelmäßig statt.Den geprüften Betrieben fehlte es an der vorgeschriebenen Absicherung der elektronischen Kassensysteme, auch wurde die Belegausgabepflicht missachtet. Darüber hinaus gab es Hinweise auf illegale Beschäftigung und Schwarzarbeit.
Die Finanzverwaltung ist berechtigt, ohne Vorankündigung sog. Kassen-Nachschauen durchzuführen. Dabei erscheinen Betriebsprüfer in den Betrieben und kontrollieren die Kassensysteme sowie die Einhaltung der Belegausgabepflicht. Bei größeren Fehlern kann unmittelbar eine Betriebsprüfung eingeleitet werden. Ziel der Kassen-Nachschauen ist es, die vollständige Einnahmenerfassung sowie deren korrekte Versteuerung sicherzustellen. Betroffene, bei denen eine Kassen-Nachschau in eine Betriebsprüfung übergeleitet wird, was der Betriebsprüfer mitteilen muss, sollten unverzüglich telefonisch Kontakt zu ihrem Steuerberater aufnehmen.Inhalt ausdrucken