
Aktuelle Nachrichten und steuerrechtliche Informationen
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Juli 2026
Referentenentwurf zum Jahressteuergesetz 2026 veröffentlicht
Differenzkindergeld für in anderem Mitgliedstaat lebende Kinder
Kassennachschau wegen Mängeln in der Kassenführung
Neue Muster für Bescheinigungen der Steuerschuldnerschaft bei Bauleistungen und Gebäudereinigung sowie Ansässigkeit im Inland
Grundsteuer-Bundesmodell – Verfassungsbeschwerde erhoben
Landesgrundsteuergesetz Baden-Württemberg ist nicht verfassungswidrig
Wegfall der 150-Euro-Zollfreigrenze
Beweislastumkehr beim Verbrauchsgüterkauf
Hitze am Arbeitsplatz
Urlaub und Krankheit: Das gilt bei einer Krankschreibung
Keine grundsätzliche Pflicht einer WEG zur Einholung von Vergleichsangeboten
Zweitunfall bleibt für fiktive Abrechnung des Erstschadens ohne Bedeutung
Alle Verkaufsstellen müssen Einweg-Vapes zurücknehmen
Fälligkeitstermine Juli 2026
Basiszins / Verzugszins
Verbraucherpreisindex
- Freiberufler
- Arbeitnehmer
- Gewerbetreibende
Wegfall der 150-Euro-Zollfreigrenze
In den EU-Mitgliedstaaten wird im Rahmen einer Zollreform zum 1.7.2026 die Zollfreigrenze auch für sog. Kleinsendungen bei einem Warenwert bis zu 150 € für Sendungen aus Drittländern in die EU abgeschafft. Es wird vorübergehend eine Pauschalabgabe von 3 € je tariflicher Warengruppe pro Sendung eingeführt. Die Übergangsregelung ist zeitlich bis zum 30.6.2028 befristet. Ab 1.7.2028 wird die Nutzung einer EU-Zolldatenplattform eingeführt. Die Pauschale wird dann differenzierter berechnet.Die EU-Zolldatenplattform soll sämtliche E-Commerce-Zolldaten zentral erfassen und einen vollständigen Überblick über die Warenbewegungen geben, insbesondere, um die künstliche Aufteilung von Bestellungen zum Zwecke der Zollersparnis zu unterbinden. Die Aufhebung der Zollbefreiung soll bestehende Wettbewerbsnachteile für europäische E-Commerce-Händler reduzieren, gleiche Wettbewerbsbedingungen zwischen dem Online-Handel und dem stationären Handel schaffen und auch eine Lenkungsfunktion im Hinblick auf den starken Anstieg der Direktimporte aus Drittländern über Online-Plattformen haben, insbesondere aus China.
Für gelegentliche private Geschenksendungen in oder aus dem Drittland von einer Privatperson an einen privaten Empfänger bis zu einem Warenwert von 45 € gilt, dass diese zollfrei sind, wenn die Sendung tatsächlich einen Geschenkinhalt hat und über den Versanddienstleister als zollfreie Geschenksendung angemeldet wird.
Die Regelungen zur Zollfreiheit bei Reisefreimengen aus dem Drittland bis zu 300 € bzw. 430 € bei Flug- und Seereisen werden von der Neuregelung nicht berührt.
Ab 1.11.2026 wird für Warensendungen außerdem eine zusätzliche Bearbeitungsgebühr eingeführt, deren Höhe die EU noch festlegen wird und sich voraussichtlich ebenfalls in einer Größenordnung von 2 – 3 € bewegen wird.Inhalt ausdrucken