
Aktuelle Nachrichten und steuerrechtliche Informationen
Ihr Informationsvorsprung!
Mit Lepper & Kollegen – immer am Puls der Zeit!
August 2026
Kernpunkte der geplanten Einkommensteuerreform
Neues Gebäudemodernisierungsgesetz und Änderung der Förderung verabschiedet
BFH: Verschärfte Aufzeichnungspflichten beim häuslichen Arbeitszimmer
Dienstreisen: Kein Werbungskostenabzug bei Privatwagennutzung trotz vorhandenem Firmenwagen
Gewährung unentgeltlicher Ratenzahlung im Privatvermögen: Keine Einkünfte aus Kapitalvermögen
Antrag auf Verlustbescheinigung bei Kapitalanlagen
Behördenfehler bei der Fahndungsausschreibung eines Reisepasses – Gemeinde haftet für gescheiterte Auslandsreise
Trotz Unterschrift kein wirksamer Küchenkauf im Möbelhaus
Anspruch auf zusammenhängenden Urlaub
Vergütungspflicht für Umkleidezeiten auch bei Urlaub und Krankheit
Unfallversicherung beim Mittagessen im Homeoffice und beim mobilen Arbeiten
Untervermietung nach Auszug eines Mitmieters
Dingliches Wohnrecht muss hinreichend bestimmt sein
Wohngebäudeversicherung – langsame Erdbewegungen sind kein versicherter Erdrutsch
Auslandsurlaub mit dem Kind trotz Widerspruch des anderen Elternteils
Fälligkeitstermine August 2026
Basiszins / Verzugszins
Verbraucherpreisindex
- ohne
Dienstreisen: Kein Werbungskostenabzug bei Privatwagennutzung trotz vorhandenem Firmenwagen
Der Bundesfinanzhof (BFH) hatte zu entscheiden, ob ein Arbeitnehmer einen Anspruch auf Werbungskostenabzug auch dann geltend machen kann, wenn er für die Durchführung einer Dienstreise nicht den vom Arbeitgeber gestellten Firmenwagen nutzt, sondern mit seinem privaten Pkw fährt.Der BFH schloss sich der Auffassung des Finanzamtes an, dass ein Werbungskostenabzug in einem solchen Fall nicht möglich ist, denn bei Nutzung des Firmenwagens wären dem Arbeitnehmer keine eigenen Kosten entstanden. Die freiwillige Nutzung des privaten Fahrzeugs kann nicht zum Werbungskostenabzug führen, wenn der Arbeitgeber eine zumutbare und kostenfreie Alternative zur Verfügung stellt.
Anders wäre der Fall zu beurteilen gewesen, wenn für die Fahrt keine kostenfreie Nutzung eines Firmenwagens zur Verfügung gestanden hätte oder der Arbeitgeber die Nutzung eines vorhandenen Fahrzeugs nicht gestattet hätte.Inhalt ausdrucken