
Aktuelle Nachrichten und steuerrechtliche Informationen
Ihr Informationsvorsprung!
Mit Lepper & Kollegen – immer am Puls der Zeit!
August 2026
Kernpunkte der geplanten Einkommensteuerreform
Neues Gebäudemodernisierungsgesetz und Änderung der Förderung verabschiedet
BFH: Verschärfte Aufzeichnungspflichten beim häuslichen Arbeitszimmer
Dienstreisen: Kein Werbungskostenabzug bei Privatwagennutzung trotz vorhandenem Firmenwagen
Gewährung unentgeltlicher Ratenzahlung im Privatvermögen: Keine Einkünfte aus Kapitalvermögen
Antrag auf Verlustbescheinigung bei Kapitalanlagen
Behördenfehler bei der Fahndungsausschreibung eines Reisepasses – Gemeinde haftet für gescheiterte Auslandsreise
Trotz Unterschrift kein wirksamer Küchenkauf im Möbelhaus
Anspruch auf zusammenhängenden Urlaub
Vergütungspflicht für Umkleidezeiten auch bei Urlaub und Krankheit
Unfallversicherung beim Mittagessen im Homeoffice und beim mobilen Arbeiten
Untervermietung nach Auszug eines Mitmieters
Dingliches Wohnrecht muss hinreichend bestimmt sein
Wohngebäudeversicherung – langsame Erdbewegungen sind kein versicherter Erdrutsch
Auslandsurlaub mit dem Kind trotz Widerspruch des anderen Elternteils
Fälligkeitstermine August 2026
Basiszins / Verzugszins
Verbraucherpreisindex
- Alle Steuerpflichtigen
- GmbH
- Freiberufler
- Immobilienbesitzer
- Arbeitnehmer
- Gewerbetreibende
Antrag auf Verlustbescheinigung bei Kapitalanlagen
Der Gesetzgeber hatte im Jahressteuergesetz 2024 die gesonderte Verlustverrechnung mit der Beschränkung auf 20.000 € bei z. B. Termingeschäften oder Forderungsausfällen aufgehoben und wieder eine unbegrenzte Verrechnung solcher Verluste mit Gewinnen aus Kapitalvermögen in allen offenen Fällen zugelassen. Die Umsetzung bei den Banken erfolgte technisch bis zum 1.1.2026.Verluste aus Aktien oder deren wertloser Verfall dürfen aktuell nur mit Gewinnen aus Aktien ausgeglichen werden. Über diese Frage ist derzeit ein Verfahren beim Bundesverfassungsgericht anhängig. Der Bundesfinanzhof hält diese Einschränkung für verfassungswidrig. Eine Entscheidung ist bald zu erwarten.
Verluste aus Termingeschäften und sonstigen Kapitalanlagen sind mit allen Kapitalerträgen außer Aktien verrechenbar.
Eine Verlustbescheinigung der Bank muss bis zum 15.12. eines Jahres (Ausschlussfrist!) für das laufende Jahr bei der Bank beantragt werden. Sonst können Verluste in dem Jahr nicht mehr im Rahmen der Veranlagung berücksichtigt werden, sondern verbleiben im jeweiligen Verlustverrechnungstopf der Bank, bis die Verluste dort ausgeglichen sind.
Ob Verluste aus Kapitalanlagen im Rahmen der Steuererklärung erklärt oder stattdessen innerhalb der Ausschlussfrist eine unwiderrufliche Verlustbescheinigung beantragt werden sollte, ist im Rahmen der steuerlichen Beratung zu klären, ebenso das Vorgehen bei Bankwechsel oder Verlusten bei Depots im Ausland.Inhalt ausdrucken