
Aktuelle Nachrichten und steuerrechtliche Informationen
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Mit Lepper & Kollegen – immer am Puls der Zeit!
September 2025
Investitionssofortprogramm in Kraft getreten
Änderung der Aufbewahrungsfristen für einige Wirtschaftszweige geplant
BMF-Schreiben zur neuen Rechtslage für Kleinunternehmen
Aktualisierung der GoBD
Keine Nachweispflicht bei doppelter Haushaltsführung
Auskunftspflichten des GmbH-Geschäftsführers – auch nach dem Ausscheiden
Widerrufbelehrung mit Verbrauchern – keine Nennung von Telefonnummer erforderlich
Unglück in einer Ferienwohnung
Unwirksamkeit einer Probezeitkündigung wegen widersprüchlichen Verhaltens
Keine Entgeltfortzahlung bei Arbeitsunfähigkeit infolge Tätowierung
Mietvertragskündigung – Widerspruch wegen gesundheitlicher Härte
Räumungsfrist bei behördlicher Nutzungsuntersagung einer Wohnung
Falsche Angaben im Erbscheinverfahren
Fehlende Absicherung der Baustelle – Behörde in der Pflicht
Fälligkeitstermine September 2025
Basiszins / Verzugszins
Verbraucherpreisindex
- Wirtschafts-, Arbeits- und Sozialrecht
Mietvertragskündigung – Widerspruch wegen gesundheitlicher Härte

Die erforderliche ausreichende Schilderung des Sachverhalts durch den Mieter zu einer gesundheitlichen Härte im Sinne der o. g. Regelung kann insbesondere – muss aber nicht stets – durch Vorlage eines (ausführlichen) fachärztlichen Attests untermauert werden.
Im Einzelfall kann auch eine ausführliche Stellungnahme eines medizinisch qualifizierten Behandlers, der in Bezug auf das geltend gemachte Beschwerdebild fachlich einschlägig ist, geeignet sein, den Vortrag zu stützen – selbst, wenn diese nicht von einem Facharzt stammt. Dabei kommt es auf die konkreten Umstände, insbesondere den konkreten Inhalt des (ausführlichen) Attests an.Inhalt ausdrucken