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September 2025
Investitionssofortprogramm in Kraft getreten
Änderung der Aufbewahrungsfristen für einige Wirtschaftszweige geplant
BMF-Schreiben zur neuen Rechtslage für Kleinunternehmen
Aktualisierung der GoBD
Keine Nachweispflicht bei doppelter Haushaltsführung
Auskunftspflichten des GmbH-Geschäftsführers – auch nach dem Ausscheiden
Widerrufbelehrung mit Verbrauchern – keine Nennung von Telefonnummer erforderlich
Unglück in einer Ferienwohnung
Unwirksamkeit einer Probezeitkündigung wegen widersprüchlichen Verhaltens
Keine Entgeltfortzahlung bei Arbeitsunfähigkeit infolge Tätowierung
Mietvertragskündigung – Widerspruch wegen gesundheitlicher Härte
Räumungsfrist bei behördlicher Nutzungsuntersagung einer Wohnung
Falsche Angaben im Erbscheinverfahren
Fehlende Absicherung der Baustelle – Behörde in der Pflicht
Fälligkeitstermine September 2025
Basiszins / Verzugszins
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- Wirtschafts-, Arbeits- und Sozialrecht
Fehlende Absicherung der Baustelle – Behörde in der Pflicht

Nach der behördlichen Verkehrsplanung sollte auf der XY-Straße. vor dem Beginn des ausgekofferten Bereichs ein Streckenposten stehen und eine Schrankenanlage bedienen. Der Posten hätte der Straßenbahn die Durchfahrt gewähren, aber gleichzeitig die Weiterfahrt der nachfolgenden Fahrzeuge verhindern sollen. Ein solcher Streckenposten bzw. eine Schranke waren zum Zeitpunkt des Unfalls nicht vorhanden.
Das OLG kam zu folgender Entscheidung: „Unterlässt eine von der öffentlichen Hand beauftragte private Baufirma eine notwendige Verkehrsregelung zur Absicherung von Straßenbauarbeiten, die der öffentlichen Grundversorgung dienen, haftet die zuständige (auftraggebende) Behörde für daraus entstehende Schäden.“Inhalt ausdrucken