
Aktuelle Nachrichten und steuerrechtliche Informationen
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Oktober 2025
Steuerfreiheit bei Rückabwicklung einer Anteilsübereignung
Pflichtteilsverzicht gegen abgetretene Abfindung in Raten
BFH: Zugangsvermutung infrage gestellt
Entgeltliche Ablösung eines Nießbrauchsrechts an GmbH-Anteilen
E-Rechnung: Entwurf einer neuen Anweisung
Digitaler Datenaustausch startet 2026
Änderungen zur ausländischen UStIDNr.
Datenaustausch über Finanzkonten in Steuersachen
IBAN-Abgleich bei Überweisungen ab Oktober 2025
Arbeitsrechtlicher Gleichbehandlungsgrundsatz – höheres Gehalt bei Neueinstellung
Kündigung – Wegfall des Arbeitsplatzes aufgrund einer unternehmerischen Entscheidung
Wegezeiten auf dem Betriebsgelände keine Arbeitszeit
Nachbarschaft – beidseitiger Abstandsflächenverstoß
Kein Rücktritt bei sicherheitsbedingter Drosselung eines Batteriespeichers
Elementarschadenversicherung – Schadensfall setzt erhebliche Wassermassen voraus
Kein Schulwechsel allein wegen „leichterem“ Schulweg
Unfallversicherung – kein Versicherungsschutz beim Pflücken einer Sonnenblume für Schüler-Vortrag
Fälligkeitstermine Oktober 2025
Basiszins / Verzugszins
Verbraucherpreisindex
- Wirtschafts-, Arbeits- und Sozialrecht
Kein Schulwechsel allein wegen „leichterem“ Schulweg

Ein verkehrstechnisch weniger komplexer oder geringfügig sicherer Schulweg reicht als notwendiger „wichtiger Grund“ nicht aus. Lediglich graduelle Unterschiede in der Gefährlichkeit oder Länge von Schulwegen können die gesetzliche Zuständigkeitsregelung nicht durchbrechen.
Ein „wichtiger Grund“ erfordert besondere, gewichtige Umstände, die über den normalen Schulwegvergleich hinausgehen – etwa gravierende Gefährdungen, gesundheitliche Gründe oder zwingende pädagogische Notwendigkeiten.Inhalt ausdrucken