
Aktuelle Nachrichten und steuerrechtliche Informationen
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Januar 2026
Geschenkt: Einlage des Familienheims in eine GbR
Workation: Was Arbeitgeber und Arbeitnehmer beachten müssen
Beitrag zur freiwilligen privaten Pflegeversicherung als Sonderausgabe
Bundesfinanzhof entscheidet zur Grundsteuer im „Bundesmodell“
Terminsache: Umsatzsteuer-Sondervorauszahlung 10.2.2026
Dauerhafte Umsatzsteuerermäßigung ab 1.1.2026 auf 7 % für Speisen in Gastronomie, Restaurants & Catering
Verpasster Flug nach Pkw-Anreise zum Flughafen
Reisemängel – volle Erstattung des Reisepreises trotz erbrachter Teilleistungen
Beweislast beim Glättesturz und Haftung des Vermieters
GbR & Schriftform – Unterschrift aller Gesellschafter oder klarer Vertretungswille
Erhöhung der Mindestvergütung für Auszubildende
Gesetzliche Unfallversicherung – Beginn des Versicherungsschutzes
Beschränkte Arbeitnehmerhaftung im Betrieb
Dreizeugentestament – Unterschrift des Erblassers zwingend erforderlich
Straßenverkehr – Sonderrechte von Einsatzfahrzeugen
Fälligkeitstermine Januar 2026
Basiszins / Verzugszins
Verbraucherpreisindex
- Wirtschafts-, Arbeits- und Sozialrecht
Gesetzliche Unfallversicherung – Beginn des Versicherungsschutzes
Der Versicherungsschutz der gesetzlichen Unfallversicherung entsteht erst mit dem objektiv erkennbaren Verlassen des häuslichen Lebensbereichs, also mit dem Durchschreiten einer Außentür des vom Versicherten bewohnten Gebäudes. Das gilt auch in Mehrfamilienhäusern.Eine Außentür eines Gebäudes ist nicht nur die klassische Haustür mit Klingel und Briefkastenanlage, sondern jede Außentür, durch die der häusliche Bereich verlassen werden kann. Eine Garage, die an das Wohngebäude angebaut oder als Tiefgarage in das Wohngebäude eingebaut ist und die durch einen direkten Zugang vom Wohngebäude aus zu erreichen ist, ist ein Teil des häuslichen Bereichs. Das Garagentor ist dann eine der Außentüren des Gebäudes, mit deren Durchschreiten oder Durchfahren der Versicherungsschutz beginnt.
Stürzt also ein Arbeitnehmer auf der Treppe zur Garage – wie im entschiedenen Fall – hat er noch keine Außentür durchschritten, er befindet sich also noch im häuslichen Bereich, in dem kein Versicherungsschutz besteht.Inhalt ausdrucken