
Aktuelle Nachrichten und steuerrechtliche Informationen
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September 2026
Terminsache 12./13.10.: Bundesverfassungsgericht verhandelt über Erbschaftsteuer
Aktionsplan gegen Steuer- und Finanzkriminalität
GKV-Beitragsstabilisierungsgesetz verabschiedet
Internationaler Austausch der Finanzkontendaten zum 30.9.2026
BFH: Zur Fortführung der Geschäftsführertätigkeit nach Unternehmensverkauf
Amtliche Richtwertsammlung 2025 und Pauschbeträge für Sachentnahmen 2026 veröffentlicht
Recht auf Reparatur
Online-Kündigung – keine zusätzlichen Informationen auf der Bestätigungsseite
Erneute Kündigung wegen Lüge im Kündigungsschutzprozess
Arbeitszeugnis muss Geschäftsstandards entsprechen
Kündigungsschutz bei Elternzeit gilt vor jedem Elternzeitabschnitt
Brandschutz geht vor Bestandsschutz
Anspruch auf Einbau eines Klima-Splitgeräts
Gemeinschaftliches Testament – Mitunterzeichnung setzt Kenntnis des Inhalts voraus
Fälligkeitstermine - September 2026
Basiszins / Verzugszins
Verbraucherpreisindex
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- Gewerbetreibende
Aktionsplan gegen Steuer- und Finanzkriminalität
Die Bundesministerien der Finanzen (BMF) und der Justiz (BMJ) haben am 16.7.2026 in einer gemeinsamen Presseerklärung den „Aktionsplan gegen Steuer- und Finanzkriminalität“ vorgestellt. Dahinter verbirgt sich ein Katalog von 26 Maßnahmen mit der Absicht, durch verschiedene Gesetzesänderungen ab 2027 die vorhandene Steuer- und Finanzkriminalität zu reduzieren.Durch die geplanten Maßnahmen soll die Steuergerechtigkeit erhöht sowie Einnahmeverluste reduziert werden. Geplant ist, Ermittlungstätigkeiten besser zu bündeln und zu vernetzen; organisierte Finanzkriminalität soll hierdurch häufiger aufgedeckt werden. Es soll im Bereich schwerer Steuerkriminalität Transparenz hergestellt und durch verbesserte Zusammenarbeit mit anderen Ländern Steuerflucht weiter erschwert werden. Besonders hervorzuheben aus den vorgestellten Maßnahmen sind folgende:
- Die auf 8 Jahre verkürzte Beleg-Aufbewahrungspflicht soll auf 15 Jahre verlängert werden.
- Die strafbefreiende Selbstanzeige bei Steuerhinterziehung soll in ihrer bisherigen Form abgeschafft werden. Mögliche Änderungen sind noch nicht bekannt.
- Geplant ist eine digitale Umsatzsteuer-Echtzeitmeldung für Unternehmen anstatt der bisher nachgelagerten Umsatzsteuervoranmeldung.
- Registrierkassen sind aktuell nicht verpflichtend. Vorgesehen ist, diese ab dem 1.1.2028 für Geschäfte mit Jahresumsätzen über 100.000 € einzuführen.
- Das Zusammenführen von Steuerdaten durch Nutzung von KI und die Neuschaffung eines Datenanalysezentrums sollen einen behördenübergreifenden Datenabgleich und die Bearbeitung großer Datenmengen ermöglichen. Abweichungen von Rechnungs- und Umsatzsteuerdaten, Kontrollmitteilungen und anderen Finanzinformationen sollen Handlungsnotwendigkeiten leichter erkennen lassen.