
Aktuelle Nachrichten und steuerrechtliche Informationen
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September 2026
Terminsache 12./13.10.: Bundesverfassungsgericht verhandelt über Erbschaftsteuer
Aktionsplan gegen Steuer- und Finanzkriminalität
GKV-Beitragsstabilisierungsgesetz verabschiedet
Internationaler Austausch der Finanzkontendaten zum 30.9.2026
BFH: Zur Fortführung der Geschäftsführertätigkeit nach Unternehmensverkauf
Amtliche Richtwertsammlung 2025 und Pauschbeträge für Sachentnahmen 2026 veröffentlicht
Recht auf Reparatur
Online-Kündigung – keine zusätzlichen Informationen auf der Bestätigungsseite
Erneute Kündigung wegen Lüge im Kündigungsschutzprozess
Arbeitszeugnis muss Geschäftsstandards entsprechen
Kündigungsschutz bei Elternzeit gilt vor jedem Elternzeitabschnitt
Brandschutz geht vor Bestandsschutz
Anspruch auf Einbau eines Klima-Splitgeräts
Gemeinschaftliches Testament – Mitunterzeichnung setzt Kenntnis des Inhalts voraus
Fälligkeitstermine - September 2026
Basiszins / Verzugszins
Verbraucherpreisindex
- Alle Steuerpflichtigen
- GmbH
- Freiberufler
- Immobilienbesitzer
- Arbeitnehmer
- Gewerbetreibende
Internationaler Austausch der Finanzkontendaten zum 30.9.2026
Das Bundesministerium der Finanzen (BMF) hat am 8.6.2026 veröffentlicht, dass es zum 30.9.2026 die Finanzkontendaten in Steuersachen 2025 mit 118 anderen Staaten automatisch austauschen wird. Eine Liste der Staaten ist in dem über die Homepage des BMF abrufbaren Schreiben veröffentlicht. Die Informationsdaten aus Kryptowährungen werden im Rahmen gesonderter Abkommen übermittelt, ebenso gibt es weitere Abkommen z. B. mit den USA. Deutsche Banken mussten die Daten zum 31.7.2026 dem Bundeszentralamt für Steuern melden.Zu den austauschenden Staaten gehören die EU-Mitgliedstaaten, die sog. CRS-Staaten, aber auch z. B. die Schweiz und Liechtenstein über ein spezielles Drittstaatenabkommen mit der EU. Neben dem bilateralen Datenaustausch gibt es auch eine Reihe von Staaten und Gebieten, bei denen die Daten nur Richtung Deutschland übermittelt werden, insbesondere sind dies die Bahamas, Bahrain, Bermudas, Britische Jungferninseln, Kaimaninseln, Katar, Kuwait, Vereinigte Arabische Emirate, Turks- und Caikosinseln. Übermittelt werden Personen- und Geburtsdaten, SteuerID, Kontendaten, Kontenstände und Kontenwerte, Zinsen, Dividenden, sonstige Kapitalerträge und Veräußerungserlöse.
Trotz der Übermittlung müssen die Erlöse aus ausländischen Konten in der Steuererklärung angegeben werden. Ansonsten drohen neben einer Änderung der betroffenen Bescheide, Steuer- und Zinsnachzahlungen ggf. strafrechtliche Konsequenzen.Inhalt ausdrucken