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Oktober 2026
E-Rechnung: Was Unternehmen ab 1.1.2027 wissen müssen
Steuerbescheide werden ab 1.1.2027 digital bekannt gegeben
Elternbeiträge an Schulförderverein als Schulgeld
BFH: Zeitpunkt des Ablaufs der Spekulationsfrist bei privatem Immobilienverkauf
Grunderwerbsteuer: Einbeziehung von PV- und Solaranlagen beim Kaufvertrag
Bundeskabinett beschließt Entwurf des Einkommensteuerreformgesetzes 2027
KI-Bilder und Urheberrecht – menschlicher Einfluss ist entscheidend
Photovoltaikanlage – Batteriespeicher muss vereinbarte Kapazität erreichen
Klare Regelungen bei Arbeit auf Abruf
Direktionsrecht – Grenzen bei der Zuweisung anderer Tätigkeiten
Balkonsanierung kann Sache der Eigentümergemeinschaft sein
Blumenkübel können Hindernis auf Gehweg darstellen
Einfahrt in den fließenden Verkehr – Vorrang auch für überholende Fahrzeuge
Fälligkeitstermine Oktober 2026
Basiszins / Verzugszins
Verbraucherpreisindex
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- Gewerbetreibende
BFH: Zeitpunkt des Ablaufs der Spekulationsfrist bei privatem Immobilienverkauf
Der Bundesfinanzhof (BFH) hat am 18.6.2026 seine ständige Rechtsprechung zur Spekulationssteuer bestätigt. Bei Anschaffung und Veräußerung einer privaten Immobilie kommt es für die Zehnjahresfrist i. d. R. auf den Zeitpunkt des Kauf- bzw. Verkaufsvertragabschlusses an. Das Erreichen der Zehnjahresfrist kann Voraussetzung für eine steuerfreie Veräußerung sein, die Unterschreitung kann zu einem steuerpflichtigen privaten Veräußerungsgeschäft führen.Der Beschluss enthält eine Präzisierung, dass nicht in jedem denkbaren Fall allein die Unterzeichnung eines Vertrages ausreichend ist. Entscheidend ist, dass beide Vertragsparteien bindende Vertragserklärungen abgeben wollen und das einseitige Lösen vom Vertrag nicht mehr möglich ist. Dies ist dann i. d. R. der Zeitpunkt der Einigung. Sind zu diesem Zeitpunkt aber noch nicht alle Vertragsparteien rechtlich gebunden, so kommt es auf das spätere Ereignis an, durch welches die Bindungswirkung entsteht.
Entscheidend ist ausdrücklich nicht der Besitzübergang oder der Übergang des wirtschaftlichen Eigentums, die Grundbucheintragung oder der Übergang von Nutzen und Lasten, denn diese Zeitpunkte können von den Parteien ggf. durch Vertragsgestaltung beeinflusst werden. Hierdurch kann nach Auffassung des BFH ein unzulässiges bzw. vom Gesetzgeber nicht gewolltes Steuergestaltungspotenzial entstehen.
Bei der Vertragsgestaltung ist also z. B. darauf zu achten, dass keine einseitigen Rücktrittsrechte vereinbart werden, falls die Zehnjahresfrist noch nicht erreicht ist. Bei einer beabsichtigten Immobilienveräußerung sollte zuvor steuerliche Beratung in Anspruch genommen werden, wenn Zweifel am Erreichen der Zehnjahresfrist bestehen.Inhalt ausdrucken