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Mai 2026
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Termin: Umsetzung der Entgelttransparenzrichtlinie
Endet die kostenfreie Mitversicherung für Ehe- und Lebenspartner in der GKV?
Kindergeld künftig ohne Antrag
Ende der Erinnerung an Steuervorauszahlung
Widerruf-Button – Pflicht im Online-Handel bei B2C
Hotelzimmeranfrage trotz Bestätigung keine verbindliche Buchung
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Bloßes Kaufinteresse rechtfertigt keine Grundbucheinsicht
Prüfung eines Testaments im Erbscheinverfahren
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- Wirtschafts-, Arbeits- und Sozialrecht
Hotelzimmeranfrage trotz Bestätigung keine verbindliche Buchung
Das Oberlandesgericht Frankfurt a. M. (OLG) hatte zu entscheiden, ob eine per E-Mail gestellte Zimmeranfrage mit anschließender Reservierungsbestätigung bereits eine verbindliche Buchung darstellt.In dem entschiedenen Fall erhielt ein Hotel per E-Mail von einem Unternehmen mit dem Betreff „Zimmeranfrage“ eine Anfrage über die Reservierung mehrerer Zimmer für zwei Zeiträume. Das Hotel bestätigte die Buchung, gab dabei jedoch versehentlich abweichende Daten an und korrigierte diesen Fehler kurz darauf per weiterer E-Mail. Gleichzeitig wurde um Übermittlung einer Gästeliste gebeten, worauf keine Reaktion erfolgte. Nach Ablauf der angefragten Zeiträume stellte das Hotel 90 % der Gesamtkosten in Rechnung.
Nach der Entscheidung des OLG war jedoch kein Beherbergungsvertrag zustande gekommen. Die mit „Zimmeranfrage“ überschriebene E-Mail stellte kein rechtsverbindliches Angebot zum Abschluss eines Beherbergungsvertrags dar. Eine verbindliche Erklärung liegt nur dann vor, wenn der Zimmerpreis dem Anfragenden bereits bekannt ist oder in der Anfrage ausdrücklich genannt wird. Fehlt es hieran, ist eine solche Anfrage lediglich als unverbindliche Bitte zu verstehen, die angefragten Zimmer vorläufig freizuhalten und dem Anfragenden bei Feststehen des Preises eine vorrangige Buchungsmöglichkeit einzuräumen.Inhalt ausdrucken