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Mai 2026
BFH zur rückwirkenden Anwendung des Erbschaftsteuerrechts
Altersvorsorgereform verabschiedet
Termin: Umsetzung der Entgelttransparenzrichtlinie
Endet die kostenfreie Mitversicherung für Ehe- und Lebenspartner in der GKV?
Kindergeld künftig ohne Antrag
Ende der Erinnerung an Steuervorauszahlung
Widerruf-Button – Pflicht im Online-Handel bei B2C
Hotelzimmeranfrage trotz Bestätigung keine verbindliche Buchung
Keine Mehrkosten für angemessenes Handgepäck
Bonuskürzung wegen Elternzeit
Strenge Anforderungen bei Kündigung wegen Kirchenaustritt
Elternunterhalt – Anhaltspunkte für Überschreiten der Einkommensgrenze
Unberechtigte Kündigung wegen Schriftformmangels kann Schadensersatz auslösen
Bloßes Kaufinteresse rechtfertigt keine Grundbucheinsicht
Prüfung eines Testaments im Erbscheinverfahren
Haftung bei Kollision nach Rotlichtverstoß und Wendemanöver
Fälligkeitstermine Mai 2026
Basiszins / Verzugszins
Verbraucherpreisindex
- Wirtschafts-, Arbeits- und Sozialrecht
Elternunterhalt – Anhaltspunkte für Überschreiten der Einkommensgrenze
Ein Unterhaltsrückgriff durch den Sozialhilfeträger auf ein erwachsenes Kind, dessen Eltern vom Sozialamt Leistungen erhalten, ist beschränkt. So geht ein möglicher Unterhaltsanspruch der Eltern gegen ihre erwachsenen Kinder erst dann auf den Sozialhilfeträger über, wenn das Einkommen des Kindes einen Jahresbetrag von 100.000 € übersteigt. Dabei wird gesetzlich vermutet, dass diese Einkommensgrenze nicht überschritten wird. Erst wenn hinreichende Anhaltspunkte für ein Überschreiten dieser Grenze vorliegen, darf der Sozialhilfeträger weitere Ermittlungen aufnehmen.Wann Anhaltspunkte „hinreichend“ für die Annahme sind, dass unterhaltspflichtige Kinder über ein Einkommen von über 100.000 € im Jahr verfügen, ist anhand allgemeiner Erfahrungswerte zu beurteilen, z. B. aus Recherchen in öffentlich zugänglichen Informationsquellen. In dem vom Landessozialgericht Bayern entschiedenen Fall hatte der Sozialhilfeträger die Angaben des Statistischen Bundesamtes zur allgemeinen Einkommensentwicklung genutzt.Inhalt ausdrucken