
Aktuelle Nachrichten und steuerrechtliche Informationen
Ihr Informationsvorsprung!
Mit Lepper & Kollegen – immer am Puls der Zeit!
Mai 2026
BFH zur rückwirkenden Anwendung des Erbschaftsteuerrechts
Altersvorsorgereform verabschiedet
Termin: Umsetzung der Entgelttransparenzrichtlinie
Endet die kostenfreie Mitversicherung für Ehe- und Lebenspartner in der GKV?
Kindergeld künftig ohne Antrag
Ende der Erinnerung an Steuervorauszahlung
Widerruf-Button – Pflicht im Online-Handel bei B2C
Hotelzimmeranfrage trotz Bestätigung keine verbindliche Buchung
Keine Mehrkosten für angemessenes Handgepäck
Bonuskürzung wegen Elternzeit
Strenge Anforderungen bei Kündigung wegen Kirchenaustritt
Elternunterhalt – Anhaltspunkte für Überschreiten der Einkommensgrenze
Unberechtigte Kündigung wegen Schriftformmangels kann Schadensersatz auslösen
Bloßes Kaufinteresse rechtfertigt keine Grundbucheinsicht
Prüfung eines Testaments im Erbscheinverfahren
Haftung bei Kollision nach Rotlichtverstoß und Wendemanöver
Fälligkeitstermine Mai 2026
Basiszins / Verzugszins
Verbraucherpreisindex
- Alle Steuerpflichtigen
- GmbH
- Freiberufler
- Immobilienbesitzer
- Arbeitnehmer
- Gewerbetreibende
Ende der Erinnerung an Steuervorauszahlung
Als letztes Bundesland hat Bayern nun die (gesetzlich nie vorgeschriebene) postalische Erinnerung der Steuerpflichtigen an die vierteljährlichen Steuervorauszahlungen (10.3., 10.6., 10.9., 10.12.) eingestellt. Für die Gewerbesteuervorauszahlungen gelten abweichend der 15.2., 15.5., 15.8. und 15.11.Die Steuerpflichtigen müssen hieran nun selbst denken. In beiden Fällen gilt eine dreitägige Zahlungsschonfrist ab Fälligkeit. Alternativen sind die Einrichtung eines SEPA-Lastschriftmandats oder eines (ggf. befristeten) Dauerauftrags.
Wer die Überweisung seiner Vorauszahlung verpasst, muss Säumniszuschläge zahlen. Diese betragen 1 % des auf 50 € abgerundeten Vorauszahlungsbetrags für jeden angefangenen Monat.Inhalt ausdrucken